Das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bietet kleinen und mittleren Unternehmen finanzielle Unterstützung, um ihre Leistungsfähigkeit zu stärken.
Als qualifizierte BAFA-Beraterin darf ich dich im Rahmen dieses Programms zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten. Das dabei entstehende Beratungshonorar kann bis zu 50% von der BAFA erstattet werden.
In diesem Beitrag informiere ich dich über dieses Programm und erkläre dir, wann es für dich sinnvoll sein kann.
Wer kann von der Förderung profitieren?
Das Förderprogramm der BAFA richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die bereits am Markt etabliert sind. Es ermöglicht ihnen, Zuschüsse für Unternehmensberatungen zu erhalten, um ihr unternehmerisches Potenzial weiterzuentwickeln. Unternehmen im Haupt- und Nebenerwerb sowie Unternehmensübernahmen können gefördert werden.
Wichtig ist dabei, dass dein Unternehmen zum Zeitpunkt des Förderantrags bereits gegründet ist. Wenn dein Unternehmen nicht länger als ein Jahr am Markt tätig ist (ab Gründungsdatum), solltest du zusätzlich ein Informationsgespräch mit der IHK in deiner Region führen.
Macht die BAFA-Förderung für dich Sinn?
Das Förderprogramm unterstützt Beratungen zu zentralen Herausforderungen wie Personalentwicklung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells sowie Beratungen im Sinne der ökonomischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit.
Um herauszufinden, ob die Förderung für dich sinnvoll ist, kannst du dich folgende Fragen stellen:
Gibt es Themen, die du schon seit Wochen angehen möchtest, doch aus Zeitgründen nicht dazu kommst?
Wünschst du dir einen besseren Überblick über deine Unternehmenskennzahlen?
Wünschst du dir einen Sparringspartner, der dir hilft, dein Unternehmen besser zu verstehen und zu führen?
Wünschst du dir weniger Stress, dafür mehr Spaß und Leichtigkeit in deinem Unternehmen?
Würdest du die Beratung auch ohne Förderung in Anspruch nehmen wollen?
Eine Beratung nur in Anspruch zu nehmen, weil sie gefördert wird, ist aus meiner Sicht nicht ratsam. Denn wenn du nicht den Willen mitbringst, wirklich etwas verändern zu wollen, können wir gemeinsam wenig erreichen.
Wichtig ist noch zu wissen: Das anfängliche Informationsschreiben der BAFA ist unverbindlich und stellt keine Garantie für eine Förderung dar. Aus Erfahrung hat die BAFA jedoch kein Interesse daran, Anträge abzulehnen, solange die Beratungsleistungen im Rahmen der Förderrichtlinien liegen.
Letztendlich haben die BAFA, die IHK, ich und du dasselbe Ziel: langfristigen Erfolg für dein Unternehmen zu sichern!
Das Vorgespräch mit mir als Beraterin
Kein Gastro-Unternehmen ist wie das andere! Daher sollten wir vor dem Förderantrag ein erstes Zoom-Gespräch zu führen. Dabei besprechen wir deine Herausforderungen, definieren Ziele und legen den groben Rahmen unserer Zusammenarbeit fest.
Je nach Bedarf können wir eine langfristige Begleitung über mehrere Wochen oder Monate oder eine intensive Zusammenarbeit über kürzere Dauer vereinbaren.
Anschließend erstelle ich ein individuelles Angebot und schätze den Beratungsumfang für dein Projekt ab. Gemeinsam schließen wir einen Beratervertrag ab und vereinbaren Coaching-Termine (vorbehaltlich der Rückmeldung der BAFA).
Die Antragstellung & den Beratungsumfang
Sobald der Rahmen unserer Zusammenarbeit feststeht, kannst du den Förderantrag online bei der BAFA stellen. Dieser Vorgang ist einfach und dauert nicht länger als 10 Minuten. Du musst lediglich deine Firmendaten eingeben und den Antrag abschicken.
Die BAFA prüft zunächst die formalen Fördervoraussetzungen. Erfahrungsgemäß erfolgt die Prüfung innerhalb weniger Tage und die BAFA sendet dir dann ein Informationsschreiben per E-Mail. Bitte leite mir diese E-Mail weiter, damit auch ich die Fristen im Blick behalten kann. Ab dann können wir mit unserer Zusammenarbeit beginnen, die innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein muss.
Die BAFA fördert meine Beratungskosten bis zu einem Maximalbetrag von 3.500 €. Bei meinem aktuellen Stundensatz von 125 € entspricht dies 26 Beratungsstunden plus 2 Stunden für die Berichterstellung.
Die genaue Höhe der Förderung hängt vom Standort deines Unternehmens ab und beträgt bis zu 50% in den alten Bundesländern bzw. bis zu 80% in den neuen Bundesländern betragen. Pro Jahr kannst du sogar bis zu 2 Beratungsanträge stellen.
Abrechnung, Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses
Nach Abschluss meiner Coaching- und Beratungsdienstleistung fasse ich die gemeinsam erarbeiteten Themen in einem Beratungsbericht zusammen und sende dir meine Abschlussrechnung.
Anschließend lädst du die erforderlichen Unterlagen fristgerecht – spätestens 6 Monate nach Erhalt des Informationsschreibens - auf dem Online-Portal der BAFA hoch. Die endgültige Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgen nach abschließender Prüfung gemäß den Förderrichtlinien durch die BAFA.
Warum ich die BAFA-Förderung gerne weiterempfehle
Meine Coaching- und Beratungsdienstleistung ist eine Investition, die dir eine Tür zu deinem nachhaltigen Erfolg öffnet. Oft amortisieren sich meine Kosten durch höhere Umsätze, niedrigere Kosten oder eine geringere Mitarbeiterfluktuation bereits nach wenigen Monaten. Die Frage ist nicht, ob du Unterstützung brauchst, sondern wann du bereit bist, deine Herausforderungen anzugehen. Je früher, desto schneller kannst du diese meistern!
Die BAFA-Förderung empfehle ich besonders gerne, da sie eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit bietet, Kosten erstattet zu bekommen und somit deine Liquidität zu erhöhen. Dadurch erhältst du mehr Spielraum für neue Projekte.
Hast du noch Fragen? Dann lass sie uns gemeinsam klären!
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